9 U 161/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-17, 9 U 161/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-17, 9 U 161/03
9 U 161/03Supreme CourtFeb 17, 2004
Regest
Der berechtigte Nutzer eines von einem Dritten gemieteten Mietwagens kann im Falle einer grob fahrlässig ermöglichten anderweitigen Entwendung des Fahrzeugs (hier: Hängenlassen einer Jacke mit den Fahrzeugschlüsseln in einer Gaststätte zur Karnevalszeit) wegen einer mittelbaren Rechtgutverletzung schadensersatzpflichtig sein.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 161/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-17
Aktenzeichen: 9 U 161/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0217.9U161.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: §§ 823 Abs. 1 BGB, 67 VVG
Leitsätze
Der berechtigte Nutzer eines von einem Dritten gemieteten Mietwagens kann im Falle einer grob fahrlässig ermöglichten anderweitigen Entwendung des Fahrzeugs (hier: Hängenlassen einer Jacke mit den Fahrzeugschlüsseln in einer Gaststätte zur Karnevalszeit) wegen einer mittelbaren Rechtgutverletzung schadensersatzpflichtig sein.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. Juli 2003 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.