Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-10, 15 W 41/03

15 W 41/03Supreme CourtFeb 10, 2004

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 41/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-10

Aktenzeichen: 15 W 41/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0210.15W41.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen werden der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts vom 30. Oktober 2001 teil-weise abgeändert:

Die der Beteiligten zu 1) für den Zeitraum vom 2. April bis zum 31. Mai 2001 zustehende Vergütung wird auf 1576,44 DM (= 806,02 EUR) nebst einer Aus-lagenentschädigung in Höhe von 69,70 DM (= 35,64 EUR) festgesetzt.

Die weitergehende sofortige erste Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 371,20 DM (= 189,79 EUR) festgesetzt, wobei der Wert des zurück-gewiesenen Teils der Beschwerde 284,20- DM (= 145,31 EUR) ausmacht.

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