3 U 168/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-04, 3 U 168/03
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 168/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-04
Aktenzeichen: 3 U 168/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0204.3U168.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten gegen das am 17. April 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen werden zurückgewie-sen.
Auf die Berufung der Klägerin wird das vorgenannte Urteil - unter Zu-rückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - abgeändert:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 70.000,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 5.6.2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 4/5 der Klägerin und zu 1/5 den Beklagten auferlegt, die Kosten des Berufungsverfahrens zu 3/4 der Klägerin und zu 1/4 den Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird gestattet, die Vollstreckung der jeweils anderen Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Be-trages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor in glei-cher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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