3 U 186/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-21, 3 U 186/03
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 186/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-21
Aktenzeichen: 3 U 186/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0121.3U186.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Juni 2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen und die in zweiter Instanz geltend gemachte Feststellungsklage wird abgewiesen.
Auf die Berufung des Beklagten wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert.
Die Klage wird gänzlich abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92% und der Beklagte zu 8%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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