15 W 402/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-11, 15 W 402/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 402/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-11
Aktenzeichen: 15 W 402/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0111.15W402.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Feststellungsantrag des Beteiligten zu 1) ebenfalls als unbegründet abgewiesen wird.
Der Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Er hat die den Beteiligten zu 2) bis 15) etwa entstandenen außergerichtlichen Kosten dieser Instanz zu erstatten.
Unter gleichzeitiger Abänderung der landgerichtlichen Wertfestsetzung wird der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen ersten und weiteren Beschwerde auf 25.000,00 Euro festgesetzt.
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