9 U 120/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-14, 9 U 120/02
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 120/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-14
Aktenzeichen: 9 U 120/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0114.9U120.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels - das am 30. April 2002 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld insoweit abgeändert, als die Be-klagten verurteilt worden sind, als Gesamtschuldner an die Klägerin mehr als 34.127,17 Euro nebst 7 % Zinsen seit dem 10. September 1999 zu zahlen.
Wegen des Mehrbetrages wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des 1. Rechtszuges werden den Beklagten zu 93 % und der Klä-gerin zu 7 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Be-klagten zu 91 % und die Klägerin zu 9 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern die Klägerin nicht vor der Vollstreckung ihrerseits Sicher-heit in der gleichen Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.