21 U 82/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-18, 21 U 82/01
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 82/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-18
Aktenzeichen: 21 U 82/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0718.21U82.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Parteien gegen das am 10. April 2001 verkündete Teil- und Grundurteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen werden zurückgewie-sen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 werden den Klägern aufer-legt. Die weitergehende Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbe-halten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 1 durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1 vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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