30 U 215/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-10, 30 U 215/01
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 215/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-10
Aktenzeichen: 30 U 215/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0510.30U215.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. September 2001 verkündete Urteil der Zivilkammer IV. des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Klägerin wird das angefochtene Urteil abgeändert und hinsichtlich des Zahlungsantrages wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.236,36 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 81,30 € seit 04.02.2000, aus weiteren 82,30 € seit 04.03.2000, aus weiteren 243,89 € seit 04.04.2000, aus weiteren 243,89 € seit 04.05.2000, aus weiteren 274,42 € seit 04.06.2000 und aus monatlich je weiteren 274,42 € seit dem 04. eines jeden Monats beginnend mit dem 04.07.2000 und endend mit dem 04.05.2002 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Beklagten liegt unter 20.000,00 €.
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