15 W 440/00•Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-11, 15 W 440/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 440/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-11
Aktenzeichen: 15 W 440/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0411.15W440.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die sofortige erste Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 24.01.2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts vom 07.01.2000 als unzulässig verworfen wird.
Der Beteiligte zu 2) hat die der Beteiligten zu 1) im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 1.000.000,00 DM festgesetzt.
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