10 W 1/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-09, 10 W 1/02
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 1/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-09
Aktenzeichen: 10 W 1/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0409.10W1.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Dorsten vom 22. November 2001 wird zurückgewiesen.
Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Amts-gericht - Landwirtschaftsgericht - Dorsten zurückgegeben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden dem Beteiligten zu 2) nach einem Geschäfts-wert von 1.917,34 Euro (3.750,- DM) auferlegt. Die Entscheidung über die Kosten erster Instanz bleibt dem Landwirtschaftsgericht vorbehalten.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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