Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-04, 3 Ss 209/02

3 Ss 209/02Supreme CourtApr 4, 2002

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 209/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-04

Aktenzeichen: 3 Ss 209/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0404.3SS209.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gewährt.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der XI. kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 05.11.2001 mit den zugrunde liegenden Fest-stellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.

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