30 U 135/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-27, 30 U 135/01
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 135/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-27
Aktenzeichen: 30 U 135/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0227.30U135.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Mai 2001 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, über die erstinstanzlich ausgeurteilten 9.399,99 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02. Juni 2000 hinaus, an die Klägerin weitere 5.419,69 EUR (10.600,01 DM) nebst 5 % Zinsen seit dem 05. Juli 2000 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Berufung zurückge-wiesen; die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Parteien liegt jeweils unter 20.000,00 EUR.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.