3 U 57/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-12, 3 U 57/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 57/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-12
Aktenzeichen: 3 U 57/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1212.3U57.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Januar 2000 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das zuvor genannte Urteil abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten zu 1) durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 DM und die Vollstreckung durch die Beklagten zu 2) - 7) durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen können.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.