28 U 16/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-22, 28 U 16/01
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 16/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-22
Aktenzeichen: 28 U 16/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1122.28U16.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2.) gegen das am 15.11.2000 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Erledigung des Rechtsstreites wird festgestellt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,- DM abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Parteien können die erforderliche Sicherheit auch durch eine selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Bank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Die Beschwer des Beklagten 2.) beträgt bis zu 40.000,- DM.
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