27 U 88/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-13, 27 U 88/01
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 88/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-13
Aktenzeichen: 27 U 88/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1113.27U88.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung ihres weiter-gehenden Rechtsmittels und der Berufung des Klägers - das am 29. März 2001 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold abge-ändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.274,01 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21. Dezember 2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 90 % und die Beklagten 10 %.
Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 70 % und die Beklagten 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil beschwert keine der Parteien mit mehr als 60.000,- DM.
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