Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-07, 3 U 55/01

3 U 55/01Supreme CourtNov 7, 2001

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 55/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-07

Aktenzeichen: 3 U 55/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1107.3U55.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Januar 2001 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten zu 1) und 2) durch Sicher­heitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagten zu 1) und 2) zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen können.

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