4 U 95/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-10-25, 4 U 95/01
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 95/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-25
Aktenzeichen: 4 U 95/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1025.4U95.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 02. Mai 2001 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Essen vom 06. April 2001 wird auch insoweit aufrechterhalten, als dem Antragsgegner hierdurch aufgegeben worden ist, die nachfolgenden Werbeaussagen zu unterlassen:
2.a:
„Selen ist in Fachkreisen als der Schutzengel all unserer Körperzellen bekannt.“
2.b:
„Selen schützt Sie vor den freien Radikalen, die tagtäglich millionenfach auf unsere Zellen einwirken. Selen schützt die Zellen vor diesen Angriffen.“
2.c:
„Selen ist auch wichtig für den Sinusknoten, der wiederum Impulse ans Herz weitergibt, ist also für die Pumptätigkeit verantwortlich.“
2.d:
„Es gibt viele Wissenschaftler, die sich weit aus dem Fenster lehnen und die sagen, mit Selen wird man richtig schön gesund alt.“
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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