4 U 87/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-10-04, 4 U 87/01
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 87/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-04
Aktenzeichen: 4 U 87/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1004.4U87.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. März 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert die Klägerin mit 100.000 DM.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann durch unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen anerkannten Kreditinstitutes in der Europäischen Union erbracht werden.
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