20 U 200/99•Oberlandesgericht Hamm, 2001-07-06, 20 U 200/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 200/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-06
Aktenzeichen: 20 U 200/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0706.20U200.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlußberufung der Beklagten wird das am 26. August 1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund unter Zurück¬weisung der Rechtsmittel im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, 21.498,00 DM nebst 4 % Zin¬sen seit dem 22. Juli 1999 zu zahlen, und zwar 2.611,40 DM nebst aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß des Amtsgerichts N-S vom 16.12.1999 ersichtlichen Zinsen und Kosten an Prof. Dr. F, K-T-Str. 9, ####1 L, und im übrigen an die Klägerin.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des I. Rechtszuges werden zu 92 % der Klägerin und zu 8 % der Beklagten auferlegt.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 62,5 % und die Beklagte zu 27,5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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