3 U 250/99•Oberlandesgericht Hamm, 2001-05-09, 3 U 250/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 250/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-09
Aktenzeichen: 3 U 250/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0509.3U250.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 04. Oktober 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Beide Parteien können die Sicherheitsleistung auch durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.
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