27 U 201/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-05-08, 27 U 201/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 201/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-08
Aktenzeichen: 27 U 201/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0508.27U201.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. September 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bie-lefeld wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das vorgenannte Urteil wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.948,76 DM nebst 4 % Zinsen für die Zeit vom 25. Juli 1998 bis zum 22. August 1999 und 5,25 % für die nachfolgende Zeit zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 60 % und die Beklagte 40 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagte mit weniger als 60.000,- DM
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