3 U 17/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-28, 3 U 17/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 17/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-28
Aktenzeichen: 3 U 17/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0228.3U17.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15. November 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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