13 U 191/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-28, 13 U 191/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 191/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-28
Aktenzeichen: 13 U 191/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0228.13U191.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen, das am 21. Juni 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 7.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21. Dezember 1998 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuld-ner an die Klägerin weitere 197,00 DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des 1. Rechtszuges tragen die Klägerin 78 % und die Beklagten 22 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 74 % und die Beklagten 26 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagten in Höhe von 7.197,00 DM und die Klägerin um 20.000,00 DM.
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