6 U 120/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-05, 6 U 120/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 120/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-05
Aktenzeichen: 6 U 120/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0205.6U120.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. April 2000 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 5.090,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12.05.1999 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger als Gesamtschuldner sämtliche künftigen materiellen Schäden aufgrund des Verkehrsunfalls vom 14.10.1997 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 4/5, die Beklagten zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 40.000,00 DM.
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