Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-10, 3 U 16/00

3 U 16/00Supreme CourtJan 10, 2001

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 16/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-10

Aktenzeichen: 3 U 16/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0110.3U16.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. November 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 2) gegen Sicherheitsleistung von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien dürfen die Sicherheit auch durch eine unbe­dingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Groß­bank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.

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