Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-28, 2 Ws 292 und 296/2000

2 Ws 292 und 296/2000Supreme CourtNov 28, 2000

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 292 und 296/2000 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-11-28

Aktenzeichen: 2 Ws 292 und 296/2000

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1128.2WS292UND296.2000.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm

Tenor

Dem Betroffenen wird von Amts wegen auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Ordnungsgeldbeschlüsse des Amtsgerichts Hagen vom 4. September 2000 gewährt.

Die Ordnungsgeldbeschlüsse des Amtsgerichts Hagen vom 4. September 2000 werden auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Beschwerdeverfahren trägt, aufgehoben.

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