13 U 108/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-22, 13 U 108/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 108/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-22
Aktenzeichen: 13 U 108/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1122.13U108.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. April 2000 verkündete Zwischenurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen.
Es wird festgestellt, daß der Rechtsstreit durch einen Vergleich mit folgendem Inhalt seine Erledigung gefunden hat:
Die Beklagten zahlen als Gesamtschuldner an die Klägerin 16.856,60 DM.
Damit sind alle Ansprüche der Klägerin auf Aufwendungsersatz aus Anlaß des Verkehrsunfalls ihres Mitgliedes S vom 6. Februar 1995 in Q erledigt.
Von den Kosten des 1. Rechtszuges tragen die Beklagten 83 % und die Klägerin 17 %.
Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Zwischenverfahrens einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagten in Höhe von 6.743,10 DM.
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