Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-16, 12 UF 38/99

12 UF 38/99Supreme CourtFeb 16, 2000

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 38/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-02-16

Aktenzeichen: 12 UF 38/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0216.12UF38.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen

Tenor

Das Urteil des Senats vom 1. Dezember 1999 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:

  1. Im Urteilsrubrum muß es heißen:

des X3 ....

Beklagten, Berufungsklägers und Anschlußberufungsbeklagten

...

gegen

....

2.) X2 ...

Kläger, Berufungsbeklagter und Anschlußberufungskläger,

...

  1. Der Urteilstenor ist in Absatz 5 zu ergänzen:

... Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Anschlußberufung des Klägers zu 2) wird zurückgewiesen. ....

  1. In die Entscheidungsgründe ist in Absatz 1 aufzunehmen:

... Die Anschlußberufung des Klägers zu 2) hat keinen Erfolg.

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