9 U 204/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-11, 9 U 204/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 204/99
Entscheidungsdatum: 2000-02-11
Aktenzeichen: 9 U 204/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0211.9U204.99.00
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. August 1999 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den be-reits vorprozessual gezahlten und den erstinstanzlich aus-geurteilten Betrag hinaus weitere 5.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20. April 1999 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger in Höhe von 40.000,00 DM und die Beklagte in Höhe von 5.000,00 DM.
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