8 U 74/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-15, 8 U 74/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 74/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-15
Aktenzeichen: 8 U 74/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1215.8U74.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. Februar 1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abzu-wenden, falls nicht zuvor der Kläger Sicherheit in der-selben Höhe leistet.
Dem Kläger wird gestattet, die Sicherheit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
Das Urteil beschwert den Beklagten um mehr als 60.000,00 DM.
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