Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-03, 9 U 107/97

9 U 107/97Supreme CourtDec 3, 1999

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 107/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-03

Aktenzeichen: 9 U 107/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1203.9U107.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. März 1997 verkün-dete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die weitergehende - in der Berufungsinstanz erhobene - Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 23.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheit durch un-bedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu leisten.

Das Urteil beschwert den Kläger in Höhe von 434.444,65 DM.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.