27 U 97/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-18, 27 U 97/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 97/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-18
Aktenzeichen: 27 U 97/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1118.27U97.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. April 1999 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmit-tels abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.145,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Dezember 1998 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Rückstufungsschaden des Klägers aus seiner Vollkasko-versicherung zur Hälfte zu ersetzen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt nicht 60.000,00 DM.
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