13 U 76/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-20, 13 U 76/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 76/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-20
Aktenzeichen: 13 U 76/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1020.13U76.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 14. April 1999 verkündete Grundurteil der 10. Zivilkammer des Land-gerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Tenor des angefochtenen Urteils, soweit es die Beklagte zu 1) betrifft, wie folgt neu gefaßt wird:
Das Schmerzensgeldbegehren des Klägers ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, dem Kläger alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus Anlaß des Badeunfalls vom 27. Mai 1994 in ... zu ersetzen hat, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte überge-gangen sind.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 1).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagte zu 1) in Höhe von 12.000,00 DM.
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