13 U 124/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-10, 13 U 124/98
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 124/98 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-10
Aktenzeichen: 13 U 124/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0210.13U124.98.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das am 1. April 1998 verkündete Grund-Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird das genannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klageansprüche zu 1 a), b), c) und d) (materieller Schaden) sowie das Klagebegehren zu 2 (Schmerzensgeld) sind dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 18. August 1996 aus Anlaß des Triathlonwettkampfes in T3 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Landgericht vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil beschwert die Beklagten Höhe von 525.449,77 DM.
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