6 U 119/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-25, 6 U 119/98
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 119/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-25
Aktenzeichen: 6 U 119/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0125.6U119.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 5. Mai 1998 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 1.346,02 DM nebst 4% Zinsen vom 14.06.1997 bis zum 17.09.1997 und 10,5% Zinsen seit dem 18.09.1997 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Anschlußberufung der Beklagten wird zurückgewisen.
Die Kosten der 1. Instanz tragen zu 5/8 der Kläger und zu 3/8 die Beklagten.
Die Kosten der 2. Instanz tragen zu 7/9 der Kläger und zu 2/9 die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 40.000,00 DM.
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