6 U 98/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-16, 6 U 98/98
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 98/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-16
Aktenzeichen: 6 U 98/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1116.6U98.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 22. April 1998 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.831,49 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 07.01.1998 zu zahlen abzüglich am 02.05.1996 gezahlter 2.000,00 DM.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin 75 % aller weiteren materiellen Schäden auf-grund des Unfalls vom 18.12.1995 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind, ferner alle weiteren immateriellen Schäden unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 25 %.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/14 und der Beklagte zu 13/14.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 30.000,00 DM.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.