15 W 202/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-09, 15 W 202/98
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 202/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-11-09
Aktenzeichen: 15 W 202/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1109.15W202.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.
Auf die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 24. März 1998 wird der Beschluß der Rechtspflegerin des Amts-gerichts vom 09. März 1998 in der Fassung der Teilabhilfe-entscheidung der Richterin des Amtsgerichts vom 30. März 1998 ebenfalls aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Überbürdung der außergerichtlichen Kosten erster bis dritter Instanz - an das Amtsgericht zurückver-wiesen.
Der Wert des Gegenstandes der weiteren Beschwerde wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.