11 U 92/97•Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-16, 11 U 92/97
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 92/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-16
Aktenzeichen: 11 U 92/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0916.11U92.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. März 1997 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Das beklagte L wird verurteilt, an die Klägerin 5.146,48 DM nebst 4 % Zinsen aus jeweils 736,64 DM seit dem 1. April, 1. Mai, 1. Juni, 1. Juli, 1. August, 1. Sep-tember und 1. Oktober 1996 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß das beklagte L verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Einkommenseinbußen zu erset-zen, die dieser dadurch entstanden sind und noch ent-
stehen, daß das beklagte L nicht die Klägerin, sondern eine Drittperson in die Planstelle A 15 FN 9 BBesO am
G M , welche zur Besetzung im amtlichen Schulblatt 08/95 ausgeschrieben worden war, eingewiesen hat.
Das beklagte L trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert das beklagte L um weniger als 60.000,- DM
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