Oberlandesgericht Hamm, 1998-08-18, 9 U 81/98

9 U 81/98Supreme CourtAug 18, 1998

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 81/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-08-18

Aktenzeichen: 9 U 81/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0818.9U81.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 9. Februar 1998 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das genannte Ur-teil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine weitere Entschädigung in Höhe von 9.938,30 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7. November 1996 abzüglich am 5. Dezember 1997 gezahlter 2.070,00 DM zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte in Höhe von 7.868,00 DM.

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