Oberlandesgericht Hamm, 1998-06-16, 27 U 206/97

27 U 206/97Supreme CourtJun 16, 1998

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 206/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-06-16

Aktenzeichen: 27 U 206/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0616.27U206.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 8. September 1997 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 2.993,16 DM nebst 4 % Zinsen von 1.825,00 DM seit dem 25. Februar 1997 und von 1.168,16 DM seit dem 10. Mai 1997 sowie ein Schmerzensgeld von weiteren 2.000,00 DM zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 60 %, die Beklagte 40 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger zu 55 % und der Beklagten zu 45 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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