12 UF 182/97•Oberlandesgericht Hamm, 1998-02-25, 12 UF 182/97
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 182/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-02-25
Aktenzeichen: 12 UF 182/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0225.12UF182.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das Scheidungsverbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Castrop-Rauxel vom 9. April 1997 in der Entscheidung über den nachehelichen Unterhalt abgeändert.
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung (22. August 1997) nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 1.297,10 DM zu zahlen.
Im übrigen wird der Antrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts zurückgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragsteller zu 7/10 und der Antragsgegnerin zu 3/10 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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