3 U 3/97•Oberlandesgericht Hamm, 1998-01-28, 3 U 3/97
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 3/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-28
Aktenzeichen: 3 U 3/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0128.3U3.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 31. Oktober 1996 verkündete Grund- und Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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