12 U 74/97•Oberlandesgericht Hamm, 1998-01-16, 12 U 74/97
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 74/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-16
Aktenzeichen: 12 U 74/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0116.12U74.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 26. März 1997 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger 2.041,35 DM nebst 4 % Zinsen ab dem 09.06.1994 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in I. Instanz werden zu 5 dem Beklagten und zu 95 % dem Kläger, die Kosten der Berufungsinstanz zu 9 % dem Beklagten und zu 91 % dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Parteien erreicht die Revisionssumme nicht.
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