3 U 239/96•Oberlandesgericht Hamm, 1997-04-28, 3 U 239/96
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 239/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-04-28
Aktenzeichen: 3 U 239/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0428.3U239.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers zu 2) wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 01. Oktober 1996 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) 14.772,50 DM nebst folgenden Zinsen zu zahlen:
9,625 % für die Zeit vom 11.01. bis 19.01.1996,
9,25 % für die Zeit vom 20.01.1996 bis zum 28.05.1996 und 30.05.1996 bis 07.10.1996 und vom 09.10.1996 bis zum 14.10.1996,
9 % für die Zeit vom 15.10.1996 bis 10.11.1996,
8,625 % für die Zeit vom 11.11.1996 bis 12.11.1996 und vom 03.12.1996 bis 09.01.1997 und vom 03.02.1997 bis zum 17.03.1997,
4 % für die Zeit danach und für die in dieser Aufstellung nicht genannten Zeiträume seit dem 11.01.1996.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen:
die Klägerin zu 1) ihre außergerichtlichen Kosten, 1/6 der Gerichtskosten und 1/4 der außergerichtlichen Kosten der Beklagten; die übrigen Kosten trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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