Oberlandesgericht Hamm, 1996-11-18, 31 U 42/96

31 U 42/96Supreme CourtNov 18, 1996

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 42/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-11-18

Aktenzeichen: 31 U 42/96

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:1118.31U42.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Landgerichts Paderborn vom 02. Januar 1996 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern die Beklagten nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Beiden Parteien wird nachgelassen, Sicherheitsleistung auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

Die Beschwer der Klägerin übersteigt 60.000,00 DM.

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