Oberlandesgericht Hamm, 1996-09-30, 6 U 222/95

6 U 222/95Supreme CourtSep 30, 1996

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 222/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-09-30

Aktenzeichen: 6 U 222/95

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:0930.6U222.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05. September 1995 verkündete Urteil der 02. Zivilkammer des Land-gerichts Dortmund unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.100,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09.02.1995 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 5/7 die Klägerin und zu 2/7 die Beklagte.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 7/10 die Klägerin und zu 3/10 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 15.000,00 DM.

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