3 U 7/93•Oberlandesgericht Hamm, 1994-04-18, 3 U 7/93
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 7/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-04-18
Aktenzeichen: 3 U 7/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0418.3U7.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. September 1992 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung von 16.000,- DM abwenden, wenn der Beklagte nicht vorher Sicherheit in dieser Höhe leistet. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer Großbank, öffentlichrechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank in der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen.
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