3 U 195/93•Oberlandesgericht Hamm, 1994-04-13, 3 U 195/93
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 195/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-04-13
Aktenzeichen: 3 U 195/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0413.3U195.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Mai 1993 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 80.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien können die Sicherheitsleistung auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes erbringen.
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