3 U 61/93•Oberlandesgericht Hamm, 1993-12-15, 3 U 61/93
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 61/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-12-15
Aktenzeichen: 3 U 61/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:1215.3U61.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Dezember 1992 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung aus pem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 30.000,00 DM ab wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Der Beklagte kann Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.
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