Oberlandesgericht Hamm, 1993-11-15, 3 U 15/93

3 U 15/93Supreme CourtNov 15, 1993

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 15/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-11-15

Aktenzeichen: 3 U 15/93

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:1115.3U15.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. November 1992 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, falls nicht der jeweils vollstreckende Beklagte Sicherheit in der selben Höhe leistet.

Alle Parteien können die Sicherheitsleistung auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.